KRESŤANSKÝ POHREB

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Mesto Zürich ukladá pri smrti príbuzného vykonať tieto kroky:

Was tun im Todesfall?

 Es ist eine Person zu Hause verstorben

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese oder dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Kontakt im Stadt Zurich:

Bestattungsamt Zürich:  +41 44 412 31 78

Fahrdienst (Bestatter):    +41 44 412 06 50

Sanität (über Nacht):       +41 44 289 33 33

 

Es ist eine Person in einem Spital oder in einem Heim verstorben

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt die Ärztin / den Arzt, die oder der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige – beides Originaldokumente – werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten in der Regel von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen.

 

Bei einem Unfall oder Suizid

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

 

Anmeldung eines Todesfalls

Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Stadt Zürich muss beim Bestattungsamt gemeldet werden.

Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person erfolgen, wenn die/der Verstorbene in der Stadt Zürich wohnhaft gewesen war und/oder eine Beisetzung auf einem städtischen Friedhof gewünscht wird. Im Bestattungsamt werden die Details der Aufbahrung, Bestattung und die Trauerfeier besprochen.

 

Für die Aufnahme des Todesfalls bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:

Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung. Wenn zu Hause verstorben, das Original der Todesbescheinigung

Kopie der Todesanzeige vom Spital oder Heim

Meldebestätigung (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)

Familienbüchlein

 

Bevor Sie ins Stadthaus kommen, machen Sie sich zu folgenden Fragen Gedanken:zost

Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?

Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?

Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?

Welchen Grabtyp wünschen Sie?